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   BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58   

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BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58 (https://dejure.org/1959,1610)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1959 - 4 AZR 400/58 (https://dejure.org/1959,1610)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1959 - 4 AZR 400/58 (https://dejure.org/1959,1610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag - Öffentlicher Dienst - Gesetzliche Höchstarbeitszeit - Krankenpflegeanstalt - Gemeinnützige Anerkennung - Arbeitsbereitschaft - Regelmäßige Überstunden - Auslegung einer Tarifnorm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 245
  • DB 1960, 388
  • DB 1960, 415
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.04.1957 - 4 AZR 315/54

    Neue Tatsachen - Beweismittel - Erfüllung eines Aufklärungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58
    Bei d e r P rü fu n g , ob und i n w i e w e i t d e r K l ä g e r i n Ü b e r - stu n ö e n v erg ü tu n g f ü r V o lla r b e it z u s t e h t , w ird das B erufungs g e r i c h t zu b e a c h t e n h a b e n , d a ß e i n A n s p r u c h z w a r d i e An o r d n u n g von Ü b e r s t u n d e n d u r c h d e n A r b e i t g e b e r o d e r s e i n e n w e isu n g sb e fu g te n V e r t r e t e r v o r a u s s e t z t , daß h i e r z u a b e r d ie Z u w e i s u n g von A r b e i t , d ie in d e r norm alen A r b e i t s z e i t n i c h t e r l e d i g t w e r d e n k a n n ( v g l » BAG 5, 86 / ~ 9 2 f ° J ) » u , ü .
  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden

    Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

    Die vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Arbeitsrecht eine tariflich oder gesetzlich verbotene Mehrarbeit, die mit Wissen und Willen des Arbeitgebers geleistet wird, grundsätzlich ebenso zu vergüten ist wie zulässige Überstunden (vgl. BAGE 8, 245 ; 22, 144 ; 28, 21 ), ist - abgesehen von den grundsätzlichen Unterschieden des Arbeits- und des Beamtenrechts - auf die vorliegende Fragestellung schon deshalb nicht übertragbar, weil sich hier anders als in den dort entschiedenen Fällen das gesetzliche Verbot ausdrücklich gerade gegen die Vergütungszahlung richtet.
  • BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 198/60

    Regelmäßige Überstunden - Einteilung der Arbeitszeit - Verteilung der Arbeitszeit

    Regelmäßige Überstunden i« S, der Nr. 3 Buchst, B ABO zu § 2 TO.A liegen nur vor, wenn von dem ein zelnen Arbeitnehmer Überstunden in jeder von min destens drei aufeinanderfolgenden Wochen verrichtet worden sind (Bestätigung von BAG 8, 245).

    Die Nr. 5 Buchst. B ADO bestimmt diese Voraussetzung inhaltlich dann noch näher dahin, daß die Inanspruchnahme des Angestellten zur Leistung von Überstunden während einer Zeit von drei Wochen (d.h. Kalenderwochen), und zwar, da es zusammenhängende Wochen sein müssen, in jeder dieser drei Wochen stattfinden muß, worauf der Senat bereits im Urteil vom 2. Dezember 1959 (BAG 8, 245 [2 5 0 ]);hingewiesen hat.

    Wie der Senat; betont hat (vgl. BAG 8, 245 [2 5 0 ]), kann aber die Nichtberücksichtigung der Unterbrechungen eines sonst durchweg mit Überstunden i .S .

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Ergebnis erzielt werden kann, so muß auf die Tarif geschichte und Tarifübung (BAG 8, 245 [248 f] - AP Nro 2 zu § 2 TOcA) zurückgegriffen werden.
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend Bedacht darauf, dass eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung nur dann vorliegt, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des BAG, BAGE 8, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA sowie vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 -, AP Nr. 1 zu § 1 WG Tarifliche Übung; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 408).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und insbesondere nach der unstreitig langjährig mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierten Tarifübung ist daher § 17 MTV NWR dahin auszulegen, daß sich die Höhe der Kinderzuschläge aus der jeweils gültigen, von dem Beklagten einseitig zu erlassen den KinderzusdiLagsordnung ergeben soll (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 8, 245 [248] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA und AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. II/1, S. 36o; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. II, S. 222; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 1 Anm. 4o6 ff.).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    IIo Dazu sind vorweg folgende Rechtsfragen zu entscheiden: 1o Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Anwendung des § 1 5 AZO auf den vorliegenden Rechtsstreit durch § 13 AZO, der eine Sonderregelung für die Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes enthält, nicht ausgeschlossen» Nach der im Schrifttum vertretenen Ansicht sollen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einen Mehrarbeitszuschlag aus § 15 AZO nicht beanspruchen können, wenn für sie § 13 AZO gilt (vgl» Denecke, AZO, 6» Aufl», 1965, § 13 A m . 9; Zmarzlik, AZO, 1967, § 13 Anm. 22; ebenso für die Fälle des § 13 Abs» l'.BAC- 18, 223 [244] = AP Nr. 2 zu § 13 AZO [zu II am Ende])» Diese Frage kann für den vorliegenden Fall ungeklärt bleiben, weil § 13 AZO im Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvex'trages unanwendbar geworden ist, seine Sonderregelungen deshalb der Geltung des § 15 AZO im vorliegenden Fall nicht entgegensteht» Für die Angestellten des öffentlichen Dienstes wie den Kläger schreiben § 15 Abs» 1 BAT und die einschlägigen Vorschriften in den Sonderregelungen zum BAT die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit zwingend vor» Diese Bestimmungen enthalten zugleich eine abschließende Regelung» Der öffentliche Dienstherr kann daher etwaige, von § 1 5 Abs» 1 BAT zu Ungunsten der Arbeitnehmer abweichende Dienstvorschriften über die Dauer der Arbeitszeit der Beamten gemäß § 13 Abs» 1 AZO nicht auf seine Arbeitnehmer übertragen» Dem würden die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifnorm im Sinne des § 4 Abs» 1 TVG und der Günstigkeitsgrundsatz des § 4 Abs» 3 TVG ebenso entgegenstehen, wie wenn der Arbeitgeber einzelvertraglich eine längere regelmäßige Arbeitszeit vereinbaren vnllte, als es der Tarifvertrag zuläßt» § 13 Abs» 2 AZO scheidet wegen des Vorrangs der tariflichen Regelung aus, die hier durchgeführt ist» (Im Ergebnis ebenso Crisolli- Tiedtke, Das Tarifrocht der Angestellten im öffentlichen Dienst, § 15 Anm» 7; Böhm-Spiertz, BAT, 2» Aufl», § 15 Anm» 1 (2)») 2o Der Anwendung des § 15 AZO steht auch nicht entgegen, daß die Mehrarbeit des Klägers möglicherweise über die Höchstgrenzen hinausgegangen ist, die in § 15 BAT oder in der ArbeitszeitOrdnung festgclegt sind, deren grundsätzliche Geltung neben der Tarifregclung in § 15 Abs" 1 Satz 2 BAT ausdrücklich bestimmt ist (Crisolli-Tiedtke, aaO, § 15 Anm0 1)" In diesem Fall würde es sich zwar um verbotene Mehrarbeit handeln" Der Klageanspruch würde dadurch aber nicht berührt, weil nach allgemeiner Ansicht verbotene Mehrarbeit wie zulässige Mehrarbeit bezahlt werden muß (vglo BAG 8, 245 [251] = AP N r 0 2 zu § 2 T0oA; BAG AP N r 0 9 zu § 15 AZO [zu I 2]; BAG 15, 50 [32] = AP Ir« 5 zu § 10 JugArbSchutzG [zu II l], alle mit Nachweisen; Frey, Das Recht der tiberstunden, DB 1966 Beilage N r 0 2 zu Heft 4 unter D TV mit Fußnoten 146 und 147; Zmarzlik, aaO, § 15 Anm" 9 mit weiteren Nachweisen)" Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob die Mehrarbeit des Klägers auch unter die ih § 15 Abs0 1 AZO genannten Fälle (§§ 6, 7 5 8 und 14 AZO) gebracht werden kann« Andererseits braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob die Mehrarbeit des Klägers von der Regelung des § 15 AZO ausgenommen ist (vgl0 § 15 AbSo 1 Satz 2 und 5 sowie Absc 3 AZO)0 Der'Vortrag der Parteien läßt nicht erkennen, daß beim Kläger solche Ausnahmetatbestände vorgekommen sind oder Vorkommen können".
  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 349/91

    Ausgleich von Überstunden durch Arbeitsbefreiung - Gleichbehandlung von

    Selbst wenn der Schriftform konstitutive Bedeutung beizumessen wäre (dagegen z.B.: BAGE 5, 86 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA und BAG Urteil vom 1. August 1958 - 1 AZR 475/55 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Verwirkung), wäre die Mehrarbeit des Klägers, weil sie unter Verstoß gegen die tariflichen Vorschriften geleistet worden wäre, nach den gleichen Regeln zu behandeln, die auch für zulässige Überstunden gelten (vgl. zu ähnlichen Bestimmungen in Nr. 3 Buchst. B Abs. 2 Satz 4 ADO zu § 2 TOA, BAGE 5, 86 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA und BAGE 8, 245 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 34/90

    Bereitschaftsdienst als Merkmal für die Beitragspflichtigkeit einer Beschäftigung

    Bereitschaftsdienst kennzeichnet sich dadurch, daß der Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, um seine Arbeit aufzunehmen, sobald es notwendig ist, ohne sich bis dahin im Zustand wacher Achtsamkeit zu befinden (BAGE 8, 25, 27 f; 8, 63, 71; 8, 245, 252; 10, 191, 194 f).
  • LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95

    Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer

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  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

  • LAG Hamm, 15.12.2000 - 5 Sa 666/00

    Anspruch auf tarifliche Justizvollzugszulage; Bestehen rechtserheblichen

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 49.88

    Mehrarbeitsvergütung für Beamte und die Möglichkeit eines Freizeitausgleichs für

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 13.89

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Heranziehung zu Mehrarbeit ohne

  • BAG, 07.06.1961 - 4 AZR 120/60

    Arbeitsfreier Tag - Arbeit aus zwingenden Gründen - Wirksamkeit -

  • BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66

    Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts -

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

  • BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75

    Hafenarbeit am Sonntag - Seearbeit - Mehrarbeit

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

  • BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68

    Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag

  • BAG, 29.11.1973 - 5 AZR 207/73

    Rechtsmißbrauch - Auslegung - Urlaubsanspruch - Stichtag - Mehrdeutige Tarifnorm

  • BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60

    Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche

  • SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 237/06

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung und Erstattungsforderung gewährter

  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
  • BAG, 04.10.1963 - 1 AZR 461/62

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeit - Zahlung trotz Gestzesverbotes - Jugendliche im

  • BAG, 29.10.1981 - 2 AZR 572/79
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 292/63

    Offensichtliche Rechenfehler - Typischer Verstoß gegen Denkgesetze - Unstreitiges

  • BAG, 27.09.1962 - 5 AZR 501/61

    Anspruch auf bezahlten Urlaub - Gültigkeit von Parteivereinbarungen -

  • BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 37/59

    Fahrzeuge mit Schlafkabinen - Bundesmanteltarifvertrag Fernverkehr - Kabinenzeit

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